Wichtiger Hinweis: 


Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitsamt nach dem Programm
"Maßnahmen im Einzelfall/betriebliche Tätigkeiten zur Verbesserung
der Eingliederungsaussichten gemäß

§ 48 ff. SGB III

mit Einwilligung des Arbeitsamtes".
Wenn dieses Programm bei Ihnen angewandt werden kann,
werden sogar die Kosten für die Ausbildung vom Arbeitsamt
übernommen.