Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitsamt nach
dem Programm
"Maßnahmen im Einzelfall/betriebliche Tätigkeiten zur
Verbesserung
der Eingliederungsaussichten gemäß
§ 48 ff. SGB III
mit Einwilligung
des Arbeitsamtes".
Wenn dieses Programm bei Ihnen angewandt werden kann,
werden sogar die Kosten für die Ausbildung vom Arbeitsamt
übernommen.